1 Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Aufträge des Auftraggebers/der Auftraggeberin (nachfolgend „KundIn“ genannt) bei Annika Boderke, Grafikdesign kroesusdesign, Eschenweg 14, 95213 Münchberg (nachfolgend „Grafikdesignerin“ genannt). Diese gelten auch dann, wenn die KundIn Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen enthalten. Allgemeine Geschäftsbedingungen der KundIn gelten nicht. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn die KundIn ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.
1.2 Die hier aufgeführten Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn die Grafikdesignerin in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen der KundIn den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Grafikdesignerin gültig.
1.4 Die Urheberrechte an den nicht zusätzlich erworbenen, aber der gesamten aufgeführten Grafikarbeiten liegen beim Rechteinhaber. 
1.5 Die Grafikerin versichert, dass sie dazu berechtigt ist, die vertragsgegenständlichen Nutzungsrechte an den aufgeführten Grafikarbeiten einzuräumen.

2 Vertragsgegenstand, Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1 Jeder der Grafikdesignerin erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes, sowie die unten angeführte Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes. Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten der Grafikdesignerin ist nicht Gegenstand des Vertrages. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten der Grafikdesignerin. Entsprechende Recherchen liegen in der Verantwortung der KundIn.
Die Nutzungsrechte an den unter § 1 benannten Grafikarbeiten des Rechteinhabers werden der KundIn wie folgt eingeräumt: 
a) Ausschließlich
b) Zeitlich unbeschränkt
c) Räumlich unbeschränkt
d) Inhaltlich wie folgt beschränkt: 
        1.) Kein Übertrag der Nutzungsrechte, auch keine Teile davon, auf bzw. für Dritte. 
        2.) Die Grafikerin kann die Grafikarbeiten zu Werbezwecken auf beliebige Weise, insbesondere digital und analog, in allen Medien benutzen.
         3.) Der KundIn ist die Bearbeitung und Umgestaltung der Grafikarbeiten untersagt. Die Bearbeitung und Umgestaltung der Grafikarbeiten darf nur nach vorheriger Absprache und ausschließlich durch die Grafikerin durchgeführt werden.
        4.) Die Übertragung der Nutzungsrechte erstreckt sich auf alle derzeit bekannten Nutzungsarten.
2.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen der Designerin sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z. B. die sog. Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regeln der § 31 ff. UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus § 97 ff. UrhG zu.
2.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Grafikdesignerin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Ziffer 2.3 Satz 1 und 2 berechtigt die Grafikdesignerin, eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern. 
2.4 Die Werke, Entwürfe und Reinzeichnungen der Grafikdesignerin dürfen nur für den vereinbarte Nutzungsumfang (siehe 2.2.1) bzw. die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der von der KundIn bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (siehe 2.2.1) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt die Grafikdesignerin, eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 Prozent der vereinbarten Vergütung für diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern. Wiederholungsnutzungen (z.B. Neuauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der Grafikdesignerin. Soweit nicht anders vereinbart, wird nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Die Grafikdesignerin bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wird, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
2.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf die KundIn über. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
2.6 Über den Umfang der Nutzung steht der Grafikdesignerin ein Auskunftsanspruch zu.
2.7 Die Grafikdesignerin ist auf den Vervielfältigungsstücken im Impressum oder an geeigneter Stelle als Urheberin zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Grafikdesignerin, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern. Davon unberührt bleibt das Recht der Grafikdesignerin, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
2.8 Vorschläge oder Mitarbeit der KundIn bzw. ihrer MitarbeiterInnen haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass es ausdrücklich vereinbart worden sind.

2.9 Da die Grafikdesignerin zur Erstellung ihrer Arbeiten Stockfotografien vom Anbieter iStock von Getty Images  nutzt, gelten besondere Lizenzbestimmungen, die hier nachgelesen werden können: https://www.istockphoto.com/de/help/licenses. Da die Grafikdesignerin die Standard-Lizenz verwendet, wird lediglich ein Nutzungsrecht für die Vervielfältigung von bis zu 500.000 Print-Exemplaren eingeräumt. Sollte die KundIn eine höhere Vervielfältigung nutzen wollen, so hat sie, sofern nicht anders vereinbart, eigenständig eine erweiterte Lizenz der Bildrechte zu erwerben. Dafür notwendige Informationen erhält sie auf Nachfrage direkt bei der Grafikdesignerin.
2.10 Durch die Verwendung von Stockfotos (iStock) wird nicht gewährleistet, dass die KundIn alleinige NutzerIn des verwendeten Bildmaterials ist. Die Grafikdesignerin kann dafür nicht haftbar gemacht werden.
2.11 Alle für die Auftragserfüllung entstehenden Daten und Dateien bleiben Eigentum der Grafikdesignerin. Es besteht keine Verpflichtung, Arbeitsdateien (z.B. psd.-Dateien) an die KundIn herauszugeben. Eine Herausgabe erfordert vorherige Absprache sowie eine gesonderte Vergütung.
2.12 Die Grafikdesignerin behält sich im Einzelfall vor, Aufträge die geltendem Recht, dem Sittlichkeitsempfinden oder ihren geschäftlichen Interessen widersprechen, auch nachträglich und ohne Begründung abzulehnen.
2.13 Sollte der vereinbarte Abgabetermin überschritten werden, wird die Grafikdesignerin die KundIn umgehend informieren und das weitere Vorgehen vereinbaren. Sie übernimmt bei unvorhersehbaren technischen Problemen oder höherer Gewalt, Verschulden Dritter o. ä. für die Dauer des Problems keine Gewährleistung für die Einhaltung von Terminen.
2.14 Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Grafikdesignerin bestätigt worden sind. Sie haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

3 Auftragserteilung
3.1 Mit der Auftragserteilung erklärt sich die KundIn damit einverstanden, dass die Grafikdesignerin das gestaltete Werk sowie das Logo der KundIn zeitlich unbeschränkt und medienübergreifend als Referenz nutzen darf.
3.2 Angebote sind freibleibend und gelten für die Dauer, die im jeweiligen Angebot angegeben ist.
3.3 Eine Auftragsbestätigung durch die GrafikdesignerIn gilt als Auftrag, wenn ihr nicht innerhalb von 24 Stunden widersprochen wird.

4 Vergütung
4.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.
4.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
4.3 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Grafikdesignerin für die KundIn erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4.4 Die Vergütungen für die durch die Grafikdesignerin zu erbringenden Leistungen werden für jeden einzelnen Auftrag zwischen ihr und der KundIn frei vereinbart. Die Vergütung ist ab einem Betrag von 200 €, sofern nicht anders vereinbart, zu 50 Prozent der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und zu 50 Prozent bei Ablieferung des Werkes fällig. Rechnungen sind innerhalb von 7 Werktagen ohne Abzug zu begleichen. Erfordert der Auftrag von der Grafikdesignerin finanzielle Vorleistungen, so sind Abschlagszahlungen in voller Höhe der Vorleistungen zu leisten.
4.5 Die Grafikdesignerin behält sich das Recht vor, Aufträge von Neu- und ErstkundInnen nur gegen Vorkasse anzunehmen und zu bearbeiten, sofern nicht anders vereinbart.
​4.6 Vorschläge und Weisungen der KundIn aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben keinen Einfluss auf das Honorar; solange diese keinen Mehraufwand gegenüber dem ursprünglichen Angebot bedeuten.
4.7 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht die KundIn während oder nach der Produktion Änderungen, so hat sie die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen. Die Grafikdesignerin behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
4.8 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die die KundIn zu vertreten hat, so kann die Grafikdesignerin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
4.9 Die KundIn gerät in Verzug, wenn sie fällige Rechnungen nicht spätestens 7 Werktage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Grafikdesignerin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Bei Zahlungsverzug kann die Grafikdesignerin Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

5 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
5.1 Die angebotenen Gestaltungsarbeiten beinhalten, neben der Anfertigung eines Entwurfs, drei Korrektur-/Änderungsschleifen. Weitere Änderungsschleifen und Entwürfe werden nach Aufwand berechnet. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
5.2 Die Grafikdesignerin ist nach vorheriger Abstimmung mit der KundIn berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der KundIn zu bestellen. Die KundIn verpflichtet sich, der GrafikdesignerIn die entsprechende Vollmacht zu erteilen.
5.3 Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen, Modelle) oder die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung (z.B. Druckausführung, Versand) nimmt die Grafikdesignerin nur aufgrund einer mit der KundIn getroffenen Vereinbarung in deren Namen und auf deren Rechnung vor. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Grafikdesignerin abgeschlossen werden, verpflichtet sich die KundIn, der Grafikdesignerin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.
5.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind von der KundIn zu erstatten.
5.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit der KundIn abgesprochen sind, sind von ihr zu erstatten.

6 Eigentum an Entwürfen und Daten
6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen.
6.2 Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum der Grafikdesignerin. Diese ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an die KundIn herauszugeben. Jegliche Ansprüche darauf entfallen. Wünscht die KundIn deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
6.3 Hat die GrafikdesignerIn der KundIn Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Grafikdesignerin geändert werden.
6.4 Die Versendung sämtlicher in Ziffer 6.1 bis 6.3 genannten Gegenstände erfolgt auf Gefahr und für Rechnung der KundIn.
6.5 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat die KundIn den Arbeitsaufwand, der zur Wiederherstellung notwendig ist, zu vergüten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

7 Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung
7.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Grafikdesignerin Korrekturmuster vorzulegen.
7.2 Die Produktionsüberwachung durch die Grafikdesignerin erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Grafikdesignerin berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
7.3 Von vervielfältigten Werken sind der Grafikdesignerin nach Erscheinen innerhalb von vier Wochen Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen. Die Grafikdesignerin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Belegexemplare sowie die Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung oder als Referenz von kroesusdesign und Social Media zu zeigen und zu benennen. Die Menge richtet sich nach der Art der Arbeit und lautet wie folgt:
E-Book-Cover: ein digitales Abbild des E-Books als PDF
Print-Buchumschläge: ein gedrucktes Exemplar des Buches
Lesezeichen, Postkarten, sonstige Druckartikel: mindestens eines pro Art
Banner, Onlinegrafiken: kein Belegexemplar nötig

8 Haftung
8.1 Die Grafikdesignerin haftet für entstandene Schäden, z. B. an ihr überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc., nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet die Grafikdesignerin auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet sie bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
8.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung der KundIn an Dritte erteilt werden, übernimmt die Grafikdesignerin gegenüber der KundIn keinerlei Haftung. Die Grafikdesignerin tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittlerin auf.
8.3 Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch die KundIn übernimmt diese die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.
8.4 Für solchermaßen von der KundIn freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Grafikdesignerin.
8.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Grafikdesignerin geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
8.6 Bei Datenverlust durch höhere Gewalt oder Dateibeschädigungen übernimmt die Grafikdesignerin keine Haftung. Dies gilt auch für Quelldateien einer Website. Aktualisierungen einer bestehenden Datei kann sie im Falle eines Datenverlustes ablehnen oder die Reproduktion in Absprache mit der KundIn nach Aufwand abrechnen.
8.7 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung der KundIn.
8.8 Bei Übertragung von Vorlagen, Video-, Ton-, Bildmaterial und Schriftarten der KundIn zur Designerin versichert die KundIn, dass diese zur Nutzung jener berechtigt ist, dass z.B. bei Fotoshootings die fotografierten Personen deren Rechte am Bild an die KundIn übertragen haben. Die KundIn verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Materialien auf deren rechtlich unbedenkliche Verwendung zu prüfen. Sollte sie entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt die KundIn die Grafikdesignerin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

8.9 Die KundIn unterliegt den Nutzungsrechten der Standardlizenz von iStock von Getty Images (siehe Punkte 2.9, 2.10). Die Grafikdesignerin kann bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsrechte seitens der NutzerIn nicht haftbar gemacht werden.
8.10 Die Haftung der Grafikdesignerin wird auf die von der KundIn erhaltenen Vergütungen beschränkt.

9 Vertragsauflösung
9.1 Sollte die KundIn den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält die Grafikdesignerin die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: bei Kündigung bis zu einer Woche vor Buchungs.- bzw. Arbeitsbeginn 20 Prozent der vereinbarten Vergütung. Bei einer Absage unter einer Woche vor Buchungs- bzw. Arbeitsbeginn 50 Prozent der vereinbarten Vergütung. Bei Auftragsabbruch durch die KundIn nach Beginn der Arbeiten stellt die Grafikdesignerin die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten und Arbeitsaufwände in Rechnung. Darüber hinaus sind abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Der KundIn bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.
9.2 Die KundIn kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
9.3 Bei höherer Gewalt, Krankheit oder aus anderen wichtigen Gründen ist die Grafikesignerin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall entstehen der KundIn keine Kosten.

10 Verwertungsgesellschaften
10.1 Die Kundin verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften abzuführen. Werden diese Gebühren von der Designerin verauslagt, so verpflichtet sich die KundIn, diese der Grafikdesignerin gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
10.2 Die KundIn ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist die KundIn zuständig und selbst verantwortlich.

11 Schlussbestimmungen
11.1 Für den Fall, dass die KundIn keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz der Grafikdesignerin als Gerichtsstand vereinbart.
11.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Vielmehr wird die rechtsunwirksame Klausel durch eine rechtswirksame Klausel ersetzt, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt. Neue Bestimmungen müssen durch einen Vertrag geregelt werden. Dies gilt auch im Falle einer Vertragslücke.

Stand  Juni 2021